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Widerrufsrecht und Erstattung: Deine Rechte beim Online-Kauf

Von Scan Raccoon · Aktualisiert am 18. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit

Wer online kauft, kauft, ohne die Ware zu sehen oder anzufassen. Deshalb gibt dir das Gesetz Rechte, die du im Laden nicht ohne Weiteres hast: dich umzuentscheiden, bei nicht gelieferter Ware dein Geld zurückzubekommen und bei einem Mangel Abhilfe zu verlangen. Diese Rechte haben aber Voraussetzungen und Ausnahmen, und sie gelten nicht gegenüber jedem Verkäufer. Hier das Wichtigste in einfachen Worten. Der Text dient der Information, ersetzt keine Rechtsberatung, und die Regeln unterscheiden sich in Österreich und der Schweiz.

Das Wichtigste

  • Bei einem Fernabsatzkauf von einem Unternehmer kannst du innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Begründung widerrufen.
  • Zwischen Privatpersonen gibt es kein Widerrufsrecht.
  • Ausgenommen sind unter anderem Maßanfertigungen, Tickets für Veranstaltungen mit festem Termin und Ferienunterkünfte.
  • Bleibt die Ware aus, kannst du nach einer Frist zurücktreten und Erstattung verlangen.
  • Zusätzlich gilt die gesetzliche Gewährleistung: bei Neuware zwei Jahre.

Die 14 Tage Widerrufsfrist

Bestellst du im Fernabsatz (Website, App, Telefon) bei einem Unternehmer, kannst du den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung und ohne Strafe widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Bei Waren beginnt die Frist, wenn du sie erhältst (bei mehreren Paketen mit dem letzten). Bei Dienstleistungen beginnt sie mit dem Vertragsschluss.

Du musst dem Verkäufer deine Entscheidung eindeutig mitteilen: Das Muster-Widerrufsformular, eine E-Mail oder ein Brief genügen. Die bloße Rücksendung ohne Erklärung reicht nicht. Bewahre den Nachweis auf. Der Verkäufer muss dir das Geld innerhalb von 14 Tagen nach Zugang deines Widerrufs zurückzahlen; er darf aber warten, bis er die Ware zurückerhalten hat oder du einen Nachweis über die Rücksendung vorlegst. Erstattet werden der Kaufpreis und die Hinsendekosten der Standardlieferung. Die Kosten der Rücksendung trägst du, wenn der Händler dich darüber informiert hat.

Du hast dann 14 Tage ab deinem Widerruf Zeit, die Ware zurückzuschicken. Geh sorgfältig damit um: Hast du sie über das zum Prüfen von Art, Eigenschaften und Funktionsweise Nötige hinaus benutzt, kann der Verkäufer Wertersatz verlangen.

Wenn man dich nicht informiert hat

Hat der Unternehmer dich nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.

Neu: Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler, die Verträge über eine Website oder App abschließen, eine Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“) anbieten. Die Frist von 14 Tagen bleibt gleich, der Widerruf soll aber einfacher werden.

Wann es kein Widerrufsrecht gibt

Es gilt nicht zwischen Privatpersonen: Wer über Kleinanzeigen oder Vinted bei einer Privatperson kauft, hat keine 14 Tage Widerrufszeit. Auf Marktplätzen kommt es auf den Status des Verkäufers an: Ein gewerblicher Verkäufer ist an die Regeln gebunden, eine Privatperson nicht.

Auch bei einem Unternehmer sind einige Käufe ausgenommen (§ 312g Abs. 2 BGB), insbesondere:

Mehr zu Tickets findest du in unserem Ratgeber zum Ticket-Weiterverkauf, mehr zu Unterkünften unter Ferienwohnung buchen ohne Betrug.

Ware nicht geliefert: Was du tun kannst

Hat der Verkäufer keinen Liefertermin genannt, muss er bei einem Verbrauchsgüterkauf unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss liefern. Passiert das nicht, kannst du ihn schriftlich auffordern, innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu liefern. Kommt danach immer noch nichts, kannst du vom Vertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen. Bewahre Bestellung, Zahlungsbestätigung, Schriftverkehr und Sendungsverfolgung auf; sie helfen bei der Bank, bei einer Schlichtung oder im Streitfall. Bei einem als „zugestellt“ gemeldeten Paket, das du nie bekommen hast, frag zuerst Paketdienst und Verkäufer nach dem Zustellnachweis.

Mangelhafte oder abweichende Ware: Gewährleistung

Unabhängig vom Widerrufsrecht haftet ein gewerblicher Verkäufer für Mängel der verkauften Sache. Bei Neuware verjähren die Mängelrechte grundsätzlich zwei Jahre nach Lieferung. Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorlag; danach musst du ihn gegebenenfalls beweisen. Du kannst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) und, wenn diese scheitert, Minderung oder Rücktritt verlangen. Diese Gewährleistung ist kostenlos und etwas anderes als eine freiwillige Garantie des Herstellers. Bei gebrauchter Ware darf die Frist unter strengen Bedingungen auf ein Jahr verkürzt werden. Zwischen Privatpersonen lässt sich die Gewährleistung ausschließen („Privatverkauf, keine Gewährleistung“), außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

So setzt du deine Rechte Schritt für Schritt durch

  1. Schreib dem Verkäufer: Beschreibe das Problem, nenne dein Recht und setze eine angemessene Frist. Bewahre den Schriftverkehr auf.
  2. Wende dich an den Support der Plattform, wenn du auf einem Marktplatz gekauft hast; viele bieten einen Käuferschutz.
  3. Nutze eine Schlichtung: Händler müssen angeben, ob sie an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilnehmen. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle steht in vielen Fällen offen. Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung gibt es seit Juli 2025 nicht mehr.
  4. Hol dir Rat bei der Verbraucherzentrale, vor allem bei höheren Summen oder wiederholten Problemen.
  5. Sprich mit deiner Bank oder dem Zahlungsdienst, wenn die Ware nicht kam oder der Verkäufer nicht mehr antwortet: Bei der Kreditkarte kann ein Chargeback möglich sein, bei SEPA-Lastschrift grundsätzlich ein Widerspruch binnen 8 Wochen, bei PayPal ein Antrag auf Käuferschutz. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht in jedem Fall.
  6. Bei Käufen in einem anderen EU-Land hilft dir das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos.

Ist der Verkäufer verschwunden und wirkt die Seite wie Betrug, geh direkt zu Nach einem Online-Betrug: was tun?.

Vor dem Kauf: Gewohnheiten, die dich schützen

In Österreich heißt das Recht Rücktrittsrecht (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und gilt ebenfalls 14 Tage. In der Schweiz gibt es dagegen kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe: Viele Händler gewähren freiwillig eine Rückgabe, lies deshalb ihre Bedingungen.

Häufige Fragen

Wann beginnt die 14-Tage-Frist?

Bei Waren mit dem Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen mit dem Vertragsschluss. Bei mehreren Paketen mit dem Erhalt des letzten.

Muss ich einen Grund angeben?

Nein. Innerhalb der gesetzlichen Frist musst du keinen Grund nennen und keine Strafe zahlen.

Wer zahlt die Rücksendung?

Grundsätzlich du, wenn der Händler dich vorab darüber informiert hat. Hat er das nicht getan oder bietet er an, die Kosten zu tragen, zahlt er.

Kann ich einen Kauf auf einem Gebrauchtmarktplatz widerrufen?

Nicht bei einer Privatperson: Dort gibt es kein Widerrufsrecht. Gegenüber einem gewerblichen Verkäufer gilt es nach den Fernabsatzregeln.

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